Allgemeine Geschäftsbedingungen

VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

1. Allgemeines

1.1. Diese Bedingungen sind Bestandteil aller Verträge zwischen uns und dem Käufer. Die Einbeziehung von Geschäftsbedingungen des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, wir haben ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
1.2. Verträge mit uns kommen erst mit schriftlicher Bestätigung des Auftrages durch uns zustande. Unser Lieferschein oder unsere Rechnung gelten als Auftragsbestätigung im Sinne dieser Bestimmung. Von der Auftragsbestätigung oder diesen Bedingungen abweichende Abreden oder Bedingungen sind nur dann verbindlich, wenn wir deren Geltung schriftlich bestätigt haben.
1.3. Wir behalten uns vor, Produkte mit dem Käufer zumutbaren Abweichungen auszuliefern.

2. Lieferung

2.1. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Wenn wir zur Ausführung des Auftrages Informationen des Käufers benötigen, so beginnen die Lieferfristen frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem wir die notwendigen Informationen erhalten. Falls wir die Lieferfrist durch unser Verschulden überschreiten, hat uns der Käufer schriftlich eine Nachfrist von wenigstens zwei Wochen zu setzen, bevor er vom Vertrag zurücktreten kann.
2.2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
2.3. Lieferungen erfolgen ab unserem Lager auf Gefahr und Kosten des Käufers. Lieferungen ab Nennwert EUR 45,00 (brutto) erfolgen frachtkostenfrei. Für Auftragswerte unter EUR 45,00 berechnen wir eine Versandkostenpauschale von EUR 4,90. Soweit nicht auf Kosten des Käufers eine besondere Versandart vereinbart wurde, können wir die Versandart wählen.
2.4. Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem die Ware dem Kunden zur Verfügung gestellt wird.
2.5. Im Falle von höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, Streiks, Maschinenschäden, Rohstoffmangel oder sonstigen Betriebs- oder Transportstörungen verlängert sich die Lieferfrist um die
Zeit der Behinderung, soweit diese nicht von uns verschuldet ist. Sofern die Behinderung die Dauer von 60 Tagen übersteigt, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall unserer Bezugsquellen sind wir nicht verpflichtet, uns bei fremden Vorlieferanten einzudecken. In diesem Fall sind wir berechtigt, die verfügbaren Warenmengen
unter Berücksichtigung des Eigenbedarfs zu verteilen. Entgangener Gewinn des Käufers wird bei derartigen Lieferausfällen von uns nicht ersetzt.

3. Preise

3.1. Die Preise richten sich nach den jeweils zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preisen in unserem Webshop. Im ausgewiesenen Betrag ist die Umsatzsteuer enthalten.

4. Zahlung und Abnahmeverzug

4.1. Zahlungen sind sofort (bei Zahlung per Paypal) bzw. spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum zu leisten.
4.2. Zahlungen sind gebührenfrei auf das von uns angegebene Konto zu leisten. Sie werden gemäß §§366 Abs. 2, 367 BGB verrechnet, wobei der Käufer auf das Recht, die Verrechnung zu bestimmen, verzichtet.
4.3. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so hat er Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punktenüber dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu leisten. Im Falle des Verzugs bleiben die gesetzlichen Rechte zur Geltendmachung des Nichterfüllungsschadens sowie zum Rücktritt vom Vertrag vorbehalten, darüber hinaus werden bestehende Restschulden aus einem dauernden Lieferverhältnis sofort fällig.
4.4. Im Falle des Zahlungsverzugs oder wesentlicher Verschlechterung des Vermögens des Käufers sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Vorkasse oder Bestellung von Sicherheiten zu verlangen.
4.5. Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus unserer gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Käufer behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen vor.
5.2. Von uns gelieferte Waren dürfen nicht verpfändet oder zur Sicherung übereignet werden. Die Abtretung oder Verpfändung der Anwartschaften des Käufers ist ausgeschlossen. Bei Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Käufer hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für uns sorgfältig aufzubewahren, deutlich
als solche zu kennzeichnen, auf eigene Kosten instandzuhalten und gegebenenfalls zu reparieren sowie in dem von einem sorgfältigen Kaufmann zu verlangenden Rahmen auf eigene Kosten
gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hierdurch im voraus an uns ab.
5.3. Auf Anforderung hat uns der Käufer zur Durchsetzung unseres Eigentumsvorbehaltes und der daraus folgenden Ansprüche Zugang zu den erforderlichen Unterlagen zu verschaffen und uns die
Möglichkeit zu geben, Abschriften dieser Dokumente anzufertigen.

6. Gewährleistung

6.1. Ist der Liefergegenstand bei Gefahrübergang mangelhaft, kann der Käufer zunächst nur Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels bzw. Lieferung einer mangelfreien Sache) verlangen, wobei die Entscheidung über die Art der Nacherfüllung, ob wir also den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern, unserer Wahl vorbehalten bleibt. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
6.2. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Im übrigen gilt Nr. 7 dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen.
6.3. Die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche beträgt 2 Jahre und beginnt mit Anlieferung bzw. Übergabe der Ware.

7. Haftung

7.1. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aller Art sind, vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung in Ziffer 7.2, ausgeschlossen. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs, insbesondere auch für Schäden aus mangelhafter Leistung, aus Verzug, sonstiger Verletzung vertraglicher Pflichten oder aus unerlaubter Handlung.
7.2. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz,
ferner nicht für Schäden, die wir vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, sowie nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
7.3. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren vertragstypischen Schadens, es sei denn, dieser Schaden wurde vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht oder es handelt sich um einen Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8. Erfullungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den zwischen den Parteien geschlossenen Kaufverträgen ist unser Sitz in Mossautal. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den, zwischen den Parteien geschlossenen Kaufverträgen ist am Ort unseres Sitzes in Mossautal. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9. Sonstiges

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer hier enthaltener Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine etwa unwirksame Bestimmung durch eine zulässige Abrede zu ersetzen.